Merkblatt zur Kenntnisnahme

Besondere Hinweise und Vereinbarungen

- Die Teilnahme an der Beratung geschieht freiwillig und eigenverantwortlich. Sie setzt eine innere Bereitschaft zur Selbsterfahrung, Selbstreflexion und Zusammenarbeit voraus, ersetzt jedoch in keiner Weise notwendige medizinische, ärztliche oder therapeutische Hilfe. Siehe hierzu insb. Urteil vom BVerfG vom 02. März 2004 AZ: 1 BvR 784/03: http://www.bverfg.de/e/rk20040302_1bvr078403.html

- Alle Teilnehmer der Beratung verpflichten sich zum Stillschweigen über sämtliche persönlichen Daten, Probleme und Anliegen aller Teilnehmer, auch über die Beratung hinaus. Wir respektieren den geschützten Raum der Beratung. Dies beinhaltet z.B. das Besprechen emotional tiefgehender Themen.

- Ein genereller Anspruch auf Teilnahme am Leistungsangebot ist nicht gegeben. Nina Wellmann behält sich das Recht vor, Angebote/Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

- In Bezug auf die Dienstleistung der Tarotberatungen hat der Dienstleistungsgeber im Sinne der Mitgliedschaft des Tarot e.V. einen Ehrenkodex unterschrieben. Dieser beinhaltet unter anderem die Verpflichtung, Fragen bzgl. Rechtsangelegenheiten, Glücksspiel, Gesundheit und Tod nicht zu beantworten.

- Der Dienstleistungsgeber übernimmt keine Gewähr und Haftung für die gemachten Aussagen in den Sitzungen. In den Beratungs- und psychologischen Gesprächen sowie durch das Kartenbild der Tarotlegung kann lediglich die aktuelle Situation und deren Entwicklungsmöglichkeiten abgebildet werden. Welcher Weg gewählt wird, hängt ganz von den Entscheidungen – im Sinne des freien Willens und der Eigenverantwortung – des jeweiligen Dienstleistungsnehmers ab.

Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutz zu den Personen bezogenen Daten des Dienstleistungsnehmers gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach der DSGVO.

Verschwiegenheit

Beide Parteien vereinbaren Stillschweigen über den vertraglichen Inhalt sowie Inhalte aus den gehaltenen Sitzungen. Bei Zuwiderhandlung und einer damit einhergehen Schädigung einer Vertragspartei besteht für beide Parteien das Recht der gesetzlichen Durchsetzung von beispielsweise Schadenersatz. Mit Erhalt dieses Merkblatts erklärst du dich einverstanden mit allen Inhalten auf diesem Dokument.